Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Heizung und Wasser Adolf & Eberhard Baur GmbH. Sie können sich die AGB auch als PDF direkt ansehen und herunterladen.
Sämtliche Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Heizung und Wasser Adolf und Eberhard Baur GmbH.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen
Angaben über Preise und Lieferzeiten sind nur bei schriftlichem Angebot verbindlich.
Mündliche Angaben vor Ort sind unverbindliche ca. Angaben.
Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Kunden. Bei Auftragserteilung nicht vorhersehbare Umstände, wie Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder Behinderungen durch höhere Gewalt (Krieg, Unruhen, Streik, Selbstbelieferung durch Lieferanten, usw.), berechtigen die Fa. Baur, sofern die bestellte Lieferung oder Leistung unmöglich wird, zum Rücktritt vom Vertrag.
Bei einem zeitlich begrenzten, von der Fa. Baur unverschuldeten Lieferhindernis ist diese berechtigt, den vereinbarten Liefertermin um die Zeit der Hinderung zu überschreiten.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar.
Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung erfüllungshalber und kosten- und spesenfrei angenommen.
Die Fa. Baur ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere für die Beschaffung von Waren und Baumaterial.
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß oder Pauschalvereinbarung. Stundenlohnarbeiten werden nach Stundennachweis berechnet. Notwendige Fahr- und Rüstzeiten gelten als Arbeitszeit.
Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des BGB und den Maßgaben der nachfolgenden Regelung.
Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Fa. Baur auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung gescheitert, unmöglich oder wird eine solche verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Eine Nachbesserung gilt als gescheitert, wenn auch der dritte Nachbesserungsversuch fehl schlägt.
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zweier Wochen nach Empfang der Ware oder Leistung schriftlich zu rügen.
Die Fa. Baur haftet nicht für die fahrlässige Verursachung von Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund -, sofern nicht eine Verletzung einer Kardinalspflicht oder wesentlichen Pflicht vorliegt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie Ausgleichung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung Fa. Baur/Kunde herrührender, auch künftiger Forderungen Eigentum der Fa. Baur.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die Fa. Baur ab.
Diese ist zur Einziehung in eigenem Namen ermächtigt. Der Kunde ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware in jedweder Form nicht berechtigt.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung der Ware durch die Fa. Baur gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Der Kunde hat Art und Umfang der gewünschten Reparatur- und Serviceleistungen umfassend zu beschreiben. Die Berechnung der Kosten erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste der Fa. Baur.
An einen schriftlichen Kostenvoranschlag hält sich die Fa. Baur 30 Tage gebunden.
Die Fa. Baur haftet nicht für Fahrlässigkeit bei Verletzung von Nebenpflichten, Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragabschluss, Ansprüchen wegen Mangelfolgeschäden und unerlaubter Handlung.
Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
Unterlagen aller Art, die die Fa. Baur dem Kunden zur Verfügung stellt, wie Angebote, Muster, Zeichnungen, Modelle, Daten und dergleichen sowie alle von der Fa. Baur zur Verfügung gestellten Informationen, dürfen Dritten nur mit deren Zustimmung zugänglich gemacht werden.
Bei einem Verstoß ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet, mindestens in Höhe der Aufwendungen der Fa. Baur.
Ein weitergehender Anspruch bleibt unberührt.
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Fa. Baur ist Frickenhausen.
Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, Frickenhausen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Kunde und die Fa. Baur verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der unwirksamen Vereinbarung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftliche Zweck üblicherweise am nächsten kommt.
Die Vertragsbeziehungen der Fa. Baur unterliegen unter Ausschluss des Kollisionsrechtes ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.